Raucher contra Nichtraucher

Ein Raucher klagt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht auf die Rücknahme der fristlosen Kündigung seiner Wohnung. Schnell wird die Angelegenheit von den Anwälten als Entscheidung zwischen den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit hochstilisiert.
Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wo es hinführt, wenn jeder nur auf seine Rechte pocht, anstatt unter gegenseitiger Rücksichtnahme eine für alle tragbare Lösung zu finden. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Wohnung von dem Mieter über das Treppenhaus entlüftet und entraucht wird, kann ich den Ärger der restlichen Mieter durchaus verstehen. Sollte der Rauch allerdings über eine Fensterlüftung in anderen Wohnungen wahrgenommen werden, sollte dies von den anderen Mietern hingenommen werden. Es ist also eine Frage des menschlichen Umgangs miteinander und der gegenseitigen Rücksichtnahme und nicht eine Frage der Grundrechte. Ein vernünftiges Miteinander ist inzwischen sehr schwierig geworden. Lieber kloppt man sich vor Gericht, als ob es keine wichtigeren Probleme in der Welt gäbe. Traurig!

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